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SG Hannover, 04.11.2003 - S 2 KR 1610/01 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- SG Hannover, 04.11.2003 - S 2 KR 1610/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2005 - L 4 KR 278/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 23.03.1983 - 3 RK 3/82
Auszug aus SG Hannover, 04.11.2003 - S 2 KR 1610/01
Dabei sind notwendige Fahrkosten nach ständiger höchstrichterliche Rechtsprechung des BSG nur solche vom jeweiligen Aufenthaltsort zur nächst erreichbaren Behandlungsmöglichkeit und zurück, sofern nicht ein zwingender Grund für eine andere Fahrstrecke vorliegt (vgl. beispielsweise BSG, Urteil vom 20. Januar 1982 - 3 RK 72/80 - Urteil vom 23. März 1983 - 3 RK 3/82 - ).Negative Auswirkungen auf Familienangehörige bleiben dabei außer Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 23. März 1983 - 3 RK 3/82- ).
- BSG, 20.01.1982 - 3 RK 72/80
Kreis der nächsterreichbaren Ärzte; Zweitnächst erreichbarer Arzt; Fahrtkosten; …
Auszug aus SG Hannover, 04.11.2003 - S 2 KR 1610/01
Dabei sind notwendige Fahrkosten nach ständiger höchstrichterliche Rechtsprechung des BSG nur solche vom jeweiligen Aufenthaltsort zur nächst erreichbaren Behandlungsmöglichkeit und zurück, sofern nicht ein zwingender Grund für eine andere Fahrstrecke vorliegt (vgl. beispielsweise BSG, Urteil vom 20. Januar 1982 - 3 RK 72/80 - Urteil vom 23. März 1983 - 3 RK 3/82 - ).Der Versicherte hat die Mehrkosten selbst zu tragen, wenn er ohne einen zwingenden Grund eine andere als die nächst erreichbare Behandlungsstätte in Anspruch nimmt ( BSG, Urteil vom 20. Januar 1982 - 3 RK 72/80 - ).
- BSG, 18.02.1997 - 1 RK 23/96
Kostenübernahme für Fahrten zur ambulanten Dialysebehandlung
Auszug aus SG Hannover, 04.11.2003 - S 2 KR 1610/01
Die in § 60 Abs. 2 Satz 1 SGB V vorgenommene Aufzählung der für eine Kostenerstattung in Frage kommenden Fälle stellt eine abschließende Regelung dar (vgl. BSG-Urteil vom 18. Februar 1997 - 1 RK 23/96 - ).